Allgemeine Geschäftsbedingungen

Monatsbeitrag (1 Monat / 3 Monate / 6 Monate / 12 Monate / 24 Monate/ Real-Fit Fitnessclub Aadorf)

Geltungsbereich, Änderungen AGB und Hausordnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Real-Fit Fitnessclub Aadorf, Industriestrasse 15 und dem Kunden. Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte von Real-Fit Fitnessclub Aadorf bestehen besondere vertragliche Bestimmungen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann der Kunde keine Rechte ableiten. Die aktuellen Vertragsbestimmungen und die Hausordnung sind jederzeit auf www.real-fit.ch ersichtlich.

  1. Die 6 /12 und 24 Monat Verträge verlängern sich jeweils um die Vertraglich vereinbarte Vertragsdauer
    Die Kündigung ist spätestens 4 Wochen vor diesem Termin mittels EMAIL an kuendigung@real-fit.ch zuzusenden.
    Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um .
    Im Verlängerungszeitraum beträgt die Kündigungsfrist wiederum 4 Wochen zum Verlängerungs- bzw. Laufzeitende.
    Auf der/dem Zugangskarte/Batch wird kein Deposit vereinbart!
    Die Vertragslaufzeit und das aktuelle Kündigungsdatum kann jederzeit auf unserer E-Fit App eingesehen werden.
  2. Mitgliedschaft
  • Der Vertrag (Mitgliedschaftsvertrag) ist persönlich und nicht übertragbar.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle bei Real-Fit Fitnessclub.
  1.  Informationspflicht
  • Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen am Empfang oder unter

           info@real-fit.ch, mitzuteilen.

  1.  Angebot
  • Real-Fit Fitnessclub überlässt dem Kunden die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch.
  • Real-Fit Fitnessclub behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Studios zu verändern. Real-Fit Fitnessclub bietet unterschiedliche Fitness-Kurse an, deren Teilnahmeplätze limitiert sind.
  • Real-Fit Fitnessclub behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen. Alle übrigen bei Real-Fit Fitnessclub angebotenen Leistungen, wie z.B. Getränke, Riegel, Tücher oder Personal Trainings etc. sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen und separat im Voraus zu bezahlen.
  • Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.
  1.  Chip-Schlüsselanhänger und Mitgliederausweis
  • Der Mitgliederausweis ist bei jedem Eintritt unaufgefordert vorzuweisen und es gilt der Grundsatz: Ohne Mitgliederausweis kein Eintritt. Eintritts- und ggf. Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chips elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich. Diese Daten stehen dem Kunden für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung. Nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsauflösung werden diese automatisch gelöscht.
  • Der Mitgliederausweis wird einmalig kostenlos zur Verfügung gestellt. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet der Kunde und er muss einen neuen Mitgliederausweis oder Chip-Schlüsselanhänger erwerben (Bearbeitungsgebühr CHF 20).
  • Wer seine persönliche Karte/Chip jemandem ausleiht oder weitergibt ohne zu melden, oder Personen ohne Berechtigung ausserhalb der betreuten Zeiten ins Fitness-Studio mitbringt wird mit CHF 1000.00 Konventionalstrafe gebüsst.
  • Der Kunde darf zu Sicherheitszwecken mit Videoüberwachung gefilmt werden, die Aufnahmen werden nach einer von der Kamera-Software festgelegten Zeit überschrieben und somit gelöscht.
  1.  AGB, Hausordnung, Anweisungen
  • Der Kunde verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnungen einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist Real-Fit Fitnessclub berechtigt, nach vorgängig erfolgter Ermahnung ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mitgliederausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Kunden für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen.
  • Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch den Kunden ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich. Chiparmbänder werden eingezogen und nicht vergütet.
  • Kunden und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung von Real-Fit Fitnessclub in den Räumlichkeiten der Real-Fit Fitnessclub entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.
  1.  Zahlung
  • Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht (real-fit.ch) Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots. Alle übrigen angebotenen Leistungen, sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen und vom Kunden zusätzlich im Voraus zu bezahlen.
  • Bei Monats Abos is der erste Monatsbeitrag (inkl. MWST) und Bearbeitungsgebühren werden am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Die weiteren monatlichen Beiträge sind jeweils am gleichen Tag der Folgemonate zu begleichen. Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail.
  • Bei Zahlungsverzug wird der Kunde schriftlich oder elektronisch gemahnt (Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 10, zweite Mahnung wird direkt an unser Inkasso übergeben (Creditreform, es gelten die Bestimmungen der Creditreform). Mit der ersten Mahnung gerät der Kunde in Verzug und schuldet Real-Fit Fitnessclub einen Verzugszins in Höhe von 5 % sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden und es wird der geschuldete Gesamtbetrag der Vertragslaufzeit fällig. 
  • Nach der ersten Mahnung behält sich Real-Fit Fitnessclub das Recht vor, dem Kunden die Nutzung der Angebote und Leistungen von Real-Fit Fitnessclub zu sperren und den Mitgliederausweis bis zur Begleichung der offenen Monatsbeiträge inkl. aufgelaufener Mahngebühren einzuziehen. Weiter behält sich Real-Fit Fitnessclub vor, das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Zukunft keine neuen Mitgliedschaftsverträge abzuschliessen.
  1.  Haftung
  • Die Inanspruchnahme der Angebote von Real-Fit Fitnessclub, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
  • Seitens Real-Fit Fitnessclub wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden.
  • REAL-FIT FITNESSCLUB haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweis etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang, in der Garderobe oder im Kinderhort hinterlegte Gegenstände.
  • Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -Geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat REAL-FIT FITNESSCLUB die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
  1.  Betriebszeiten und –Einstellung
  • Die verfügbaren REAL-FIT FITNESSCLUB Trainingsanlagen und -Trainingsgeräte stehen den Kunden mit Ausnahmen wie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
  • Die Standorte, Betriebszeiten und die Ausstattung des REAL-FIT FITNESSCLUB sowie das Kursangebot können jederzeit ändern.
  • Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.
  • Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events /Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
  • Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und / oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
  1.  Vertragsunterbruch und Ruhezeiten
  • Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Kunden ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen.
  • Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 9 Monate unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden.
  • Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Für Ferien von mind. 1 bis max. 4 Monate ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Die Gebühr für Ferien-Ruhezeiten beträgt 50 CHF.
  • Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht werden. Bei einem Missbrauch während dem Vertragsunterbruch wird der Mitgliedschaftsvertrag ohne Rückerstattung per sofort aufgelöst. Die Zeit Gutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
  1.  Vertragsdauer und Kündigung
  • Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit Unterzeichnung durch den Kunden in Kraft.
  • Nach Ablauf der Vertragsdauer wird ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf dem Chip inkl. Chipdepot während eines Jahres ab Vertragsende zurückerstattet. Das Restguthaben wird in bar an der Theke des REAL-FIT FITNESSCLUB zurückvergütet. Nach Ablauf eines Jahres verfällt das Guthaben.
  • Das Nichtbenutzen der Einrichtung des REAL-FIT FITNESSCLUB berechtigt den Kunden nicht, das Benutzungsentgelt ganz oder teilweise zurück zu fordern. Bei länger dauernder Krankheit, Unfall, kann das Abo kosten los für die Dauer der Krankheit/Unfall gestoppt werden. Die Pausierung der Mitgliedschaft muss zusammen mit einem schriftlichen Gesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, im Real-Fit Fitnessclub beantragt werden. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  1.  Überwachung
  • Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich im REAL-FIT FITNESSCLUB zur Sicherstellung der Qualitop-Zertifizierung mit Kameras überwacht wird. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.
  1.  Datenschutz
  • Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der REAL-FIT FITNESSCLUB Datenschutzerklärung. Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages bestätigt der Kunde, die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung von Personendaten zur Kenntnis genommen zu haben.
  • Das Mitglied ist damit einverstanden, dass meine Personendaten für eine Kontaktaufnahme zu Beratungszwecken von Real-Fit Training Center Aadorf an SWICA Krankenversicherung AG weitergegeben werden.

Für die Kontaktaufnahme zu Beratungszwecken unseres Partners SWICA ist die Datenweitergabe auf das Geschlecht, die Namens-, Adress- und Kontaktdaten so- wie das Geburtsdatum beschränkt. Alle Informationen zu den Gesundheitsfragen werden nicht weitergegeben. Das Mitglied kann SWICA die Verwendung der Daten jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von SWICA erhalten Sie unter www.swica.ch/datenschutz

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen stehenden Streitigkeiten ist 8355 Aadorf.